Oberstes Ziel der Stadt ist es, bei den Straßen- und Kanalplanungen in
den Ortsla-gen nach der kostengünstigsten Lösung zu suchen. Planung,
Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung der Baumaßnahmen werden gekoppelt
und dadurch ein erheblich kostengünstigerer Ausbau verwirklicht. Die
wirtschaftlichste Lösung für alle Beteiligten wird erreicht, wenn der veranlagungsfähige Straßenausbau zusammen mit dem Kanalbau
durchgeführt wird. Daher wurden in der Vergangenheit häufig längst
fällige Straßenbaumaßnahmen zurückgestellt, um die Straßen zu einem
späteren Zeitpunkt zusammen mit dem Kanal auszubauen.
Grundsätzlich muss jeder Anlieger bei erstmaliger endgültiger
Herstellung bzw. bei einer Erneuerung oder Verbesserung einer
vorhandenen Straße Beiträge bezahlen. Umgelegt werden u.a. die Kosten
der Baugrunduntersuchung, Vermessung, Planung, Bauleistung, Beleuchtung
und Bepflanzung auf die angrenzenden "modifizierten" Grundstücke.
Modifiziert bedeutet, dass diese Grundstücke abhängig von der Nutzung
und der Geschossigkeit der Häuser für die Berechnung flächenmäßig
vergrößert werden. Je nach rechtlicher Klassifizierung der Straßen
müssen die betroffenen Anlieger einen großen Teil der Kosten aufbringen.