Kindertagespflege: Die familiennahe Alternative

Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges und gleichrangiges Betreuungsangebot analog zur Kindertageseinrichtung. Sie hat den gleichen gesetzlichen Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Vorrangig bezieht sie sich auf Kinder im Alter von 0-3 Jahren. Die Kindertagespflege ist gekennzeichnet durch eine familiennahe und individuelle Betreuung im häuslichen Umfeld, d.h. sie findet in der Regel im Familienhaushalt einer selbstständigen Kindertagespflegeperson statt, jedoch auch in angemieteten Räumen sowie im Haushalt der Eltern des betreuten Kindes.

Ein Platz in der Kindertagespflege

Die Beratung und Vermittlung in überprüfte Kindertagespflegestellen findet in der Stadt Hennef durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie statt. Da die Kindertagespflege ein Angebot mit vielen individuellen Unterschieden ist und es im Vergleich zu der Platzvergabe in einer Kita einige Besonderheiten gibt, ist ein Informationsgespräch vor der Vermittlung erforderlich.

Zur Sicherung des Rechtsanspruchs Ihres Kindes auf einen Betreuungsplatz empfiehlt es sich, den Bedarf ca. 6 Monate vorher im Onlineportal Little Bird anzumelden. Parallel dazu oder alternativ können Sie sich zur Terminvereinbarung telefonisch an die angegebenen Mitarbeiterinnen wenden.

Hinweis: Die "Satzung der Stadt Hennef über die Erhebung und Festsetzung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder" finden Sie in unserem Ortsrecht (Rubrik "51 Kinder, Jugend, Familie").

Ansprechpartnerinnen

Kindertagespflegeperson werden

Sie möchten gerne mit Kindern arbeiten, sie in ihrer Entwicklung begleiten und fördern? Sie wollen sich für eine erfüllende Tätigkeit selbstständig machen? Dann sind die Fachberaterinnen im Amt für Kinder, Jugend und Familie erste Ansprechpartnerinnen und helfen beim Einstieg in diese verantwortungsvolle berufliche Aufgabe. 

„Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis“, heißt es in § 43 SGB VIII. Die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege setzt eine Überprüfung der Geeignetheit der Bewerberin/des Bewerbers durch das örtliche Jugendamt voraus. 

Die Kindertagespflege im Einzelnen

Eine pädagogische Ausbildung ist für die Tätigkeit der Kindertagepflege nicht erforderlich. Dennoch ist Professionalität nötig, die unter anderem in Qualifizierungskursen vermittelt wird. Die Kosten der Kurse werden zu 100 Prozent erstattet, sobald das erste Hennefer Tageskind von Ihnen betreut wird.

Schwerpunktmäßig ist die Kindertagespflege eine familiennahe Betreuungsform für Kinder von 0-3 Jahren, die meist in den privaten Räumen der „Tagesmutter“ oder des „Tagesvaters“ stattfindet. Es gibt aber auch die Möglichkeit, Räume anzumieten und/oder sich zu zweit oder dritt zusammenzuschließen und dann bis zu neun Kinder einen Platz zu bieten (Großtagespflege). Eine einzelne Person darf nie mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreuen.

In der Regel handelt es sich bei der Kindertagespflege um eine selbstständige Tätigkeit mit gesetzlichen Auflagen zur Qualitätssicherung und Wahrung des Kindeswohls. Das Jugendamt unterstützt mit gesetzlichen und freiwilligen Zusatzleistungen. Das sind unter anderem:

  • Erstattung der hälftigen Sozialversicherungsbeiträge, angemessener Förderbeitrag, pädagogische Fachberatung,
  • bezahlter Urlaub (30 Tage), Weiterzahlung bei Krankheit der Kindertagespflegeperson bis zu fünf Arbeitstage in Folge und kostenfreie Fortbildungsveranstaltungen,
  • Mietkostenzuschuss bei Anmietung von Räumen, die ausschließlich zur Kindertagespflege genutzt werden.

Hennefer Interessent*innen können sich bei der zuständigen Fachberatung beim Amt für Kinder, Jugend und Familie zunächst persönlich beraten lassen.

Weitere Informationen gibt es auch unter
www.handbuch-kindertagespflege.de.